Allgemeine Geschäftsbedingungen der zero21 Funding Services GmbH Betreiber der Plattform investing green (crowd.investinggreen.at)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- Allgemeines
1. Die zero21 Funding Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichts Wien unter FN 477829s mit Sitz in der Liechtensteinstraße 111-115, 1090 Wien, (nachfolgend auch „CONDA“) betreibt unter crowd.investinggreen.at eine Crowdinvesting-Plattform (nachfolgend auch „Internet-Dienstleistungsplattform“), auf der Unternehmen (nachfolgend auch „Emittenten“) die Möglichkeit erhalten, sich zu präsentieren und Kapitalgeber zu gewinnen. Auf der Internet-Dienstleistungsplattform registrierte Nutzer (nachfolgend auch „Investoren“) können sich über die Emittenten informieren und direkt online in von diesen angebotenen Vermögensanlagen investieren.
2. CONDA ermöglicht es den Emittenten, in eigener Verantwortung erstellte Informationen auf der Internet-Dienstleistungsplattform bereitzustellen. Investoren können die von Emittenten angebotenen Vermögensanlagen unter Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform erwerben. CONDA vermittelt über die Internet-Dienstleistungsplattform für Emittenten lediglich Vermögensanlagen nach §3 AltFG. CONDA ist bei der Vermittlung dieser Vermögensanlagen ausschließlich als Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des AltFG §2 Z5 tätig und verfügt dafür über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zur Gewerblichen Vermögensberatung. - Geltungsbereich und Änderung der Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Investor und CONDA als Betreiberin der Internet-Dienstleistungsplattform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen einem Investor und einem Emittenten gilt der gesondert abzuschließende Vertrag über den Erwerb der jeweiligen Vermögensanlage. Dieser Vertrag kommt allein zwischen dem Investor und dem Emittenten zustande.
3. Etwaige Geschäftsbedingungen des Investors finden keine Anwendung, auch wenn CONDA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat.
4. CONDA behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CONDA den Investor spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse informieren. Ist ein Investor mit einer von CONDA beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann er der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist CONDA berechtigt, den Vertrag zur Nutzung der Plattform mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. - Rechtliche Voraussetzungen für die Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform
1. Das Angebot von CONDA richtet sich ausschließlich an den gut informierten, erfahrenen und selbstbestimmten Investor. Auf der Internet-Dienstleistungsplattform sind natürliche und juristische Personen zugelassen. Die Möglichkeit des Investors, bestimmte Vermögensanlagen zu erwerben, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der Vermögensanlage. Ein öffentliches Angebot außerhalb der im jeweiligen Angebot der Emittenten genannten Staaten findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen.
2. Das Angebot von CONDA richtet sich nicht an Personen, die US-Bürger sind oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind.
3. Die auf den von CONDA betriebenen Internetseiten enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen. Das Kopieren, Weiterleiten oder sonstige Übermitteln der auf den genannten Internetseiten enthaltenen Informationen ist nicht gestattet.
4. Das Angebot von CONDA richtet sich außerdem nicht an Investoren, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Vermögensanlagen nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die CONDA in dem Land, in dem der Investor seinen Wohnsitz hat, nicht verfügt. - Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform
1. Der Zugang zur Internet-Dienstleistungsplattform ist nur über einen Browser, der auf einem Computer oder mobilem Endgerät mit Internetverbindung läuft, möglich. Andere Zugangsverfahren werden nicht unterstützt.
2. Mit der Registrierung des Investors auf der Internet-Dienstleistungsplattform findet jegliche Kommunikation zwischen CONDA und dem Investor in Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensanlagen ausschließlich in elektronischer Form über die Internet-Dienstleistungsplattform und per E-Mail statt, soweit sich nicht ausdrücklich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Erklärungen werden dem Investor nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern nicht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
3. Der Investor nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeige und Ausdrucke der auf den Internetseiten angezeigten Daten aufgrund individueller Hardware- oder Softwarekonfigurationen von der jeweiligen Bildschirmanzeige abweichen können. CONDA hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Konfiguration der Geräte des Investors oder auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit seiner Internetverbindung mit dem Server von CONDA. CONDA haftet daher nicht für Schäden, die sich hieraus ergeben. - Risikohinweise, keine Anlageberatung
1. Die auf der Internet-Dienstleistungsplattform angebotenen Vermögensanlagen sind mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden. Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der Investor sollte daher nur Gelder investieren, deren eventuellen Verlust er sich leisten kann. CONDA richtet sich ausschließlich an Investoren, die ausreichend Erfahrung und Kompetenz haben, um die Risiken dieser Vermögensanlagen zu verstehen und eigenverantwortlich Investmententscheidungen zu treffen.
2. Durch CONDA erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. Es obliegt allein dem Investor, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform Vermögensanlagen erwerben möchte. Die auf der Plattform verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von CONDA dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. Der jeweilige Emittent stellt die für die Anlageentscheidung relevanten Informationen, Dokumente und Dateien auf der Internet-Dienstleistungsplattform zur Verfügung und nimmt deren Auswahl allein vor. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, auch während der Laufzeit der Vermögensanlage, ist allein der Emittent verantwortlich. CONDA empfiehlt dem Investor, sich vor seiner Entscheidung über den Erwerb von Vermögensanlagen und über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen des Erwerbs dieser Vermögensanlagen zu informieren. CONDA gibt Investoren keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Vermögensanlagen auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des Investors. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zum Erwerb einer bestimmten Finanzanlage auszusprechen.
3. Für die auf der Internet-Dienstleistungsplattform verfügbaren Informationen zu angebotenen Vermögensanlagen ist der jeweilige Emittent verantwortlich. Diese Informationen stellen in keinem Fall eine Anlageempfehlung seitens CONDA dar. CONDA beurteilt nicht die Bonität des Emittenten und übernimmt keine Gewähr für die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für deren Wahrheitsgehalt, deren Vollständigkeit oder deren Aktualität. Eine fachkundige Beratung oder der Erwerb von Fachkenntnissen kann, durch die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Informationen und Risikohinweise nicht ersetzt werden.
4. Bei den über die Internet-Dienstleistungsplattform vermittelten Vermögensanlagen in Form von qualifizierten (partiarischen) Nachrangdarlehen ist die Rückzahlung der Darlehen und die Verzinsung gegenüber den Ansprüchen sämtlicher Drittgläubiger der Emittenten nachrangig. Dabei darf der Investor seine Forderungen aus dem Nachrangdarlehen soweit und so lange nicht geltend machen, wie durch die Geltendmachung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten entstehen würde. Im Falle der Insolvenz des Emittenten besteht die Möglichkeit, dass keinerlei Zahlungen an die Investoren mehr erfolgen. Im Übrigen sind qualifizierte (partiarische) Nachrangdarlehen mit einem deutlich höheren Ausfallrisiko behaftet als erstrangige Darlehen. Für den Investor besteht das Risiko des Totalverlusts des eingezahlten Kapitals.
5. Der Investor erkennt mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die in den vorigen Absätzen aufgeführten Risiken an. Der Investor nutzt die Internet-Dienstleistungsplattform auf eigenes Risiko. - Registrierung
1. Für die Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform ist eine Registrierung als Investor erforderlich. Natürlichen Personen ist die Registrierung nur gestattet, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Internet-Dienstleistungsplattform.
2. Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erfolgt die Angabe der Anrede, eines Vor- und Nachnamens und einer gültigen E-Mail-Adresse. Zum Zwecke der Registrierung sendet der Investor diese Daten an CONDA. Durch den Aufruf des Links aus der dem Investor zugesandten Bestätigungs-E-Mail bestätigt der Investor die Identität seiner E-Mail-Adresse. Mit der Bestätigung seiner Registrierung akzeptiert der Investor die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt die statusbezogenen Informationen von CONDA zur Kenntnis. Mit Eingang der Bestätigung bei CONDA kommt ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen CONDA und dem Investor zustande. Anschließend kann der Investor selbstständig ein Passwort vergeben. Um anschließend Vermögensanlagen von Emittenten erwerben zu können, ist in einem weiteren Schritt die Angabe weiterer Daten des Investors erforderlich. Für den Fall, dass eine juristische Person als Investor registriert werden soll, gilt dies sinngemäß. Der registrierte Investor ist verpflichtet, während der Dauer der Registrierung sämtliche Angaben stets aktuell zu halten und etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Investor dieser Verpflichtung nicht nachkommen, führt dies zum Ausschluss von der Internet-Dienstleistungsplattform. - Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform, Vertragsschluss mit dem Emittenten
1. CONDA bietet dem Investor die Möglichkeit, auf der Internet-Dienstleistungsplattform Vermögensanlagen von Emittenten zu erwerben. Hierfür stellt CONDA einen digitalen Investmentprozess zur Verfügung.
2. Angebot und Annahme
Der Emittent stellt auf der Internet-Dienstleistungsplattform sein Finanzierungsvorhaben vor und ermöglicht Investoren, im Rahmen eines öffentlichen Angebotes den Erwerb von Vermögensanlagen basierend auf einem Investmentangebot, dem darin enthaltenen Investmentvertrag und dem Informationsblatt nach AltFG. Der Investor muss sich vor dem Erwerb mit den Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen des Emittenten eingehend befassen und sich die Gegebenheiten und Risiken der Vermögensanlage vergegenwärtigen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und Informationen ist allein der Emittent verantwortlich. Der Investor kann sich anhand der vom Emittenten in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellten Informationen über das Angebot informieren und durch Anklicken des Buttons „Jetzt investieren“ den digitalen Investmentprozess starten.
Möchte der Investor ein Angebot für eine Investition zu den vom Emittenten bereitgestellten Konditionen abgeben, wählt er zunächst aus, welchen Betrag er in den Emittenten investieren möchte. Nach Eingabe aller weiteren im Investmentprozess erforderlichen Angaben erklärt der Investor durch das Klicken auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig zeichnen” die Abgabe des Investmentangebots. Insbesondere nimmt der Investor mit diesem Schritt die mit der Vermögensanlange verbundenen Risiken (siehe auch Punkt 5), bis hin zum Totalverlust des Investments, zur Kenntnis. Das Angebot wird durch das Klicken auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig zeichnen” abgegeben. Die Annahme des bzw. der Angebote erfolgt durch den Emittenten wahlweise via Mail oder über die Internet-Dienstleistungsplattform. Der Investmentvertrag insgesamt steht weiter unter der auflösenden Bedingung, dass durch Widerrufe von Crowd-Investoren der Gesamtdarlehensvertrag unter die Fundingschwelle fällt. Es besteht kein Anspruch des Investors auf Abschluss eines Investmentvertrages. Der Investor erhält unmittelbar nach Annahme des Angebots am Bildschirm eine Bestätigung über sein Investment, die ihm anschließend auch per E-Mail gemeinsam mit allen Unterlagen zum Investment zugesandt wird.
3. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. Ein Anspruch des Investors auf Abschluss eines individualisierten Investmentvertrages besteht nicht. Der Vertrag über das Investment kommt stets zwischen dem Investor und dem Emittenten zustande. CONDA wird diesbezüglich nicht Vertragspartner des Investors.
4. Der Investor hat das Recht, gemäß der an diese AGB angefügten Widerrufsbelehrung von seinem Investment zurückzutreten. Die Widerrufsbelehrung gilt als Teil der gegenständlichen AGB als vereinbart.
5. CONDA bietet dem Investor weitere unentgeltliche Leistungen auf der Internet-Dienstleistungsplattform an, insbesondere zur Kommunikation mit CONDA, anderen Investoren oder den Emittenten. CONDA ist für die von Investoren oder Emittenten veröffentlichten Inhalte nicht verantwortlich. Darüber hinaus besteht für den Investor die Möglichkeit seine Investments und sein Investorenprofil zu verwalten und von Emittenten zur Verfügung gestellte Dokumente einzusehen und herunterzuladen. Die von CONDA angebotenen Leistungen entwickeln sich weiter und können sich daher von Zeit zu Zeit verändern. CONDA kann daher einzelne Funktionen hinzufügen, entfernen oder Leistungen zeitweise oder dauerhaft einstellen, zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen. - Zahlungsbedingungen
1. CONDA ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Investoren zu verschaffen.
2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung über den Zahlungsdienstleister Lemonway SAS, 14 Rue de la Beaune, F-93100 Montreuil (nachfolgend auch „Lemonway“). Im Rahmen seines Crowdinvestings bei CONDA tritt der Emittent seine Entgeltforderung gegenüber dem Investor in vollem Umfang und unwiderruflich an Lemonway ab. - Vermittlungsprovision
1. Die Registrierung auf der Internet-Dienstleistungsplattform und deren Nutzung sind für den Investor kostenlos.
2. Beim Zustandekommen eines Investmentvertrages zwischen Investor und Emittent fällt eine Vermittlungsprovision zugunsten von CONDA an, die der Emittent zu zahlen hat. Die Höhe der Provision kann dem jeweiligen AltFG-Informationsblatt des Emittenten entnommen werden.
3. Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass CONDA die von einem Emittenten an CONDA geleistete Vermittlungsprovision – vorbehaltlich der gesetzlichen Zulässigkeit – einbehält. Insoweit treffen der Investor und CONDA die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Investors gegen CONDA auf Herausgabe der Vermittlungsprovision nicht entsteht, sofern für die von CONDA gegenüber dem Investor erbrachten Leistungen die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung in Betracht kommt. - Haftung von CONDA
1. CONDA ist bestrebt, einen kontinuierlichen Zugriff auf die Internet-Dienstleistungsplattform zu ermöglichen, kann jedoch keine ständige Verfügbarkeit der Internet-Dienstleistungsplattform gewährleisten. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von CONDA können zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen von CONDA und der Erreichbarkeit der Internet-Dienstleistungsplattform führen. CONDA behält sich vor, den Zugang zur Internet-Dienstleistungsplattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von CONDA oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.
2. Die auf der Website bereitgestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko.
3. CONDA haftet nicht für Schäden, die dem Investor durch die Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform angebotenen Dienstleistungen bzw. der dort veröffentlichten Inhalte oder Vermögensanlagen entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von CONDA oder eines Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von CONDA oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung von CONDA für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Investor regelmäßig vertrauen darf. - Vertraulichkeit
1. Der Investor ist verpflichtet, die ihm über die Internet-Dienstleistungsplattform zugänglich gemachten Unternehmensinformationen über Emittenten sowie die ihnen zur Verfügung gestellten Verträge und Dokumente geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Derartige Informationen dürfen nur für die mit der Internet-Dienstleistungsplattform verfolgten und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ziele des Investments in Emittenten genutzt werden.
2. Das betrifft insbesondere die in den Businessplänen, in den (Unternehmens-) Reportings und in den Investor-Relations-Bereichen der Emittenten bereitgestellten Informationen. Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Registrierung dem Investor und/oder allgemein bekannt sind und/oder (ii) durch eine Social-Sharing-Funktion bei CONDA gekennzeichnet sind und/oder (iii) dem Investor später ohne Verletzung der vorstehenden Geheimhaltungspflicht bekannt werden; die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der Investor.
3. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Investors und/oder zum sofortigen Ausschluss des Investors von der weiteren Nutzung der Internet-Dienstleistungsplattform führen (Ziff. 13.3). - Kündigung der Plattformnutzung durch den Investor
1. Der Investor kann die gesamte Geschäftsverbindung mit CONDA, soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
2. Der Investor kann seinen Account auf der Internet-Dienstleistungsplattform jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Senden einer E-Mail an team@conda.de deaktivieren und damit die Geschäftsverbindung mit CONDA kündigen. Gesetzliche Kündigungsrechte des Investors bleiben unberührt.
3. Bei der Beendigung der Plattformnutzung und der damit verbundenen Deaktivierung des Accounts ist auch eine Löschung der persönlichen Daten insofern vorgesehen, soweit dabei keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verletzt werden würden. - Kündigung des Nutzungsvertrages durch CONDA
1. CONDA kann die Geschäftsbeziehung mit dem Investor jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, die den berechtigten Belangen des Investors Rechnung trägt, ordentlich kündigen. CONDA wird dabei eine Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht unterschreiten.
2. CONDA wird von ihrem Recht zur Kündigung insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Investor einer ihm von CONDA angebotenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Liegt der in Satz 1 aufgeführte Kündigungsgrund vor, behält sich CONDA das Recht vor, unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Investors auch mit einer kürzeren Frist als der in Abs. 1 Satz 2 genannten Zweiwochenfrist zu kündigen.
3. CONDA kann die Geschäftsbeziehung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der CONDA, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Investors, eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem wiederholten Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein wichtiger Grund kann auch schon bei einem einmaligen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben sein, etwa bei Täuschung oder versuchter Täuschung von CONDA durch vorsätzliche falsche Angaben eines Investors.
4. Eine Kündigung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 erfolgt durch E-Mail an die von dem Investor angegebene E-Mail-Adresse.
5. Bei der Beendigung der Plattformnutzung und der damit verbundenen Deaktivierung des Accounts ist auch eine Löschung der persönlichen Daten insofern vorgesehen, soweit dabei keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verletzt werden würden. - Schlussbestimmungen
1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Investor und CONDA gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
2. Der allgemeine Gerichtsstand von CONDA wird durch den Sitz (Wien) bestimmt. Ist der Investor ein Kaufmann oder übt er im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit aus und ist die Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann CONDA den Investor an dem Gericht des allgemeinen Gerichtsstands von CONDA oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. CONDA selbst kann von den in Satz 2 genannten Investoren nur an dem Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstands verklagt werden.
3. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1 Widerrufsrecht
Der Investor kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem der Investor die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief. Telefax, E-Mail erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an die:
zero21 Funding Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichts Wien unter FN 477829s mit Sitz in der Liechtensteinstraße 111-115, 1090 Wien
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen: Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
- die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister. bei dem der Rechtsträger eingetragen ist. und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
- die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
- die Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen. solchen Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat; und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird.
- zur Anschrift
a) die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verbraucher und einem Vertreter des Unternehmers oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten; - die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
- den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten. die nicht Ober den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
- den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Ertrage sind;
- eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
- Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
- alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlicher Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden;
- das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen Ober den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist {zugrunde liegende Vorschrift: § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
- die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder; regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
- die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
- eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
- die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen:
- den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen;
- das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder unter die gemäß der Richtlinie 2014149/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABI. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABI. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme fallen.
Abschnitt 3 Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Investor ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn der Investor vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Investor die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Das Widerrufsrecht des Investors erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor der Investor sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für den Investor mit der Absendung der Widerrufserklärung, für CONDA mit deren Empfang.
Stand: Donnerstag, 29. Juli 2021